Dichtheitsprüfung von Kälteanlagen

Prüfung, Nachweis,
Rechtssicherheit.

Dichtheitsprüfungen schützen vor Kältemittelverlust, Effizienzproblemen und fehlenden Betreiber-Nachweisen. Funke prüft fachgerecht und dokumentiert nachvollziehbar.

Technikdetail einer Kälteanlage mit Armaturen und Leitungen bei der Prüfung
Dichtheitsprüfung · Kältemittelkreislauf im DetailTeam Funke Klimatechnik

Dichtheit ist Technik-,
Kosten- und Nachweispflicht.

Bei Anlagen mit fluorierten Kältemitteln verlangt die F-Gas-Regulierung je nach Anlage Prüfungen und Dokumentation. Exakte Pflichten hängen vom konkreten System ab. Deshalb ordnen wir die Anlage technisch ein, bevor wir pauschale Aussagen treffen.

Den rechtlichen Rahmen dahinter erklären wir im Überblick zur F-Gas-Verordnung.

  • Rechtssicherheit

    F-Gas-Anlagen unterliegen Betreiberpflichten. Dazu gehören je nach Anlage auch regelmäßige Prüfungen und Nachweise.

  • Kältemittelverluste vermeiden

    Leckagen kosten Kältemittel, Leistung und Effizienz. Frühes Erkennen schützt Betrieb und Budget.

  • Betrieb stabil halten

    Zu wenig Kältemittel verändert Drucklagen, Laufzeiten und Temperaturstabilität.

  • Umstieg vorbereiten

    Die Prüfung zeigt, ob eine Bestandsanlage wirtschaftlich weiterbetrieben oder strategisch ersetzt werden sollte.

So läuft die
Dichtheitsprüfung ab.

Anlage einordnen

Wir prüfen Kältemittel, Kreisläufe, Dokumentation und relevante Betreiberpflichten.

Dichtheit prüfen

Der Kältemittelkreislauf wird fachgerecht kontrolliert, damit Leckagen früh erkannt werden.

Befund bewerten

Auffälligkeiten werden technisch eingeordnet und mit klaren Empfehlungen für Reparatur oder Nachkontrolle versehen.

Nachweis dokumentieren

Prüfung, Ergebnis und Maßnahmen werden nachvollziehbar für Betreiberunterlagen festgehalten.

Prüfung ist auch ein Signal für die Zukunftsstrategie.

Wenn eine Anlage auf synthetische Kältemittel angewiesen ist, geht es nicht nur um die nächste Prüfung. Neuware mit GWP ≥ 2.500, zum Beispiel R404A, darf seit 2025 – von eng begrenzten Sonderfällen abgesehen – keine Kälteanlage mehr warten; die frühere Grenze von 40 t CO₂-Äquivalent ist mit der F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 entfallen. Aufgearbeitetes Kältemittel bleibt nur unter Auflagen und befristet bis Ende 2029 zulässig, ab 2032 sinkt die Grenze für Neuware auf GWP ≥ 750.

Alternativen mit natürlichen Kältemitteln

Keine erfundenen Intervalle

Prüfintervalle und Nachweispflichten werden an der konkreten Anlage festgemacht. Funke prüft die Ausgangslage und dokumentiert, was für den Betreiber relevant ist.

Wartung und Service verbinden

Eike Spreen – Serviceleiter · Kälteanlagenbaumeister

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Ein fester Ansprechpartner.

Technische Fragen lassen sich am besten persönlich klären. Eike Spreen begleitet Sie beim nächsten Schritt.

Eike Spreen

Serviceleiter · Kälteanlagenbaumeister

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