Dichtheitsprüfung von Kälteanlagen
Prüfung, Nachweis,
Rechtssicherheit.
Dichtheitsprüfungen schützen vor Kältemittelverlust, Effizienzproblemen und fehlenden Betreiber-Nachweisen. Funke prüft fachgerecht und dokumentiert nachvollziehbar.

Dichtheit ist Technik-,
Kosten- und Nachweispflicht.
Bei Anlagen mit fluorierten Kältemitteln verlangt die F-Gas-Regulierung je nach Anlage Prüfungen und Dokumentation. Exakte Pflichten hängen vom konkreten System ab. Deshalb ordnen wir die Anlage technisch ein, bevor wir pauschale Aussagen treffen.
Den rechtlichen Rahmen dahinter erklären wir im Überblick zur F-Gas-Verordnung.
Rechtssicherheit
F-Gas-Anlagen unterliegen Betreiberpflichten. Dazu gehören je nach Anlage auch regelmäßige Prüfungen und Nachweise.
Kältemittelverluste vermeiden
Leckagen kosten Kältemittel, Leistung und Effizienz. Frühes Erkennen schützt Betrieb und Budget.
Betrieb stabil halten
Zu wenig Kältemittel verändert Drucklagen, Laufzeiten und Temperaturstabilität.
Umstieg vorbereiten
Die Prüfung zeigt, ob eine Bestandsanlage wirtschaftlich weiterbetrieben oder strategisch ersetzt werden sollte.
So läuft die
Dichtheitsprüfung ab.
Anlage einordnen
Wir prüfen Kältemittel, Kreisläufe, Dokumentation und relevante Betreiberpflichten.
Dichtheit prüfen
Der Kältemittelkreislauf wird fachgerecht kontrolliert, damit Leckagen früh erkannt werden.
Befund bewerten
Auffälligkeiten werden technisch eingeordnet und mit klaren Empfehlungen für Reparatur oder Nachkontrolle versehen.
Nachweis dokumentieren
Prüfung, Ergebnis und Maßnahmen werden nachvollziehbar für Betreiberunterlagen festgehalten.
Prüfung ist auch ein Signal für die Zukunftsstrategie.
Wenn eine Anlage auf synthetische Kältemittel angewiesen ist, geht es nicht nur um die nächste Prüfung. Neuware mit GWP ≥ 2.500, zum Beispiel R404A, darf seit 2025 – von eng begrenzten Sonderfällen abgesehen – keine Kälteanlage mehr warten; die frühere Grenze von 40 t CO₂-Äquivalent ist mit der F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 entfallen. Aufgearbeitetes Kältemittel bleibt nur unter Auflagen und befristet bis Ende 2029 zulässig, ab 2032 sinkt die Grenze für Neuware auf GWP ≥ 750.
Alternativen mit natürlichen Kältemitteln
Keine erfundenen Intervalle
Prüfintervalle und Nachweispflichten werden an der konkreten Anlage festgemacht. Funke prüft die Ausgangslage und dokumentiert, was für den Betreiber relevant ist.

Ein Gesicht.
Ein fester Ansprechpartner.
Technische Fragen lassen sich am besten persönlich klären. Eike Spreen begleitet Sie beim nächsten Schritt.
Eike Spreen
Serviceleiter · Kälteanlagenbaumeister
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