F-Gas-Verordnung
Was Betreiber
jetzt wissen müssen.
Die F-Gas-Verordnung verändert Wartung, Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit synthetischer Kältemittel. Wer heute plant, sollte Kältemittelstrategie und Anlagenzustand zusammen bewerten.

- Verordnung
- (EU) 2024/573
- Service-Verbot
- GWP ≥ 2.500
- Ab 2032
- GWP ≥ 750
- CO₂ (R744)
- GWP 1
Die Regulierung macht Kältemittel
zur Investitionsfrage.
Synthetische F-Gase werden stufenweise begrenzt. Für Betreiber geht es dadurch nicht nur um Umweltwirkung, sondern um Verfügbarkeit, Preis, Wartungsfähigkeit und die Frage, ob eine Anlage in den nächsten Jahren wirtschaftlich betrieben werden kann.
Kurz gesagt: Wer heute noch stark auf synthetische Kältemittel setzt, sollte seine Anlage aktiv bewerten. Natürliche Kältemittel wie CO₂ und Propan reduzieren regulatorische Abhängigkeiten und schaffen mehr Planungssicherheit.
Der richtige Weg hängt vom Bestand ab. Eine alte R404A-Anlage braucht eine andere Strategie als ein neueres System, das technisch stabil läuft, aber mittelfristig regulatorisch bewertet werden muss. Der erste Schritt ist meist die Dichtheitsprüfung.
Bestand prüfen
Kältemittel, Alter, Effizienz, Leckagerisiko und Ersatzteilstrategie zeigen, ob Weiterbetrieb sinnvoll ist.
Dichtheit sichern
Regelmäßige Prüfungen und belastbare Nachweise reduzieren Risiko und schaffen Transparenz für Betreiber.
Natürlich umstellen
CO₂ (R744) mit GWP = 1 und Propan (R290) vermeiden die Abhängigkeit von synthetischen F-Gasen.
Die wichtigsten Punkte aus Betreibersicht.
Die folgenden Aussagen sind die belastbare Grundlage für diese Seite. Für konkrete Betreiberpflichten muss immer die einzelne Anlage betrachtet werden.
| Stufe | Was gilt |
|---|---|
| Seit 2020 | Neuware mit GWP ≥ 2.500, zum Beispiel R404A, darf große Anlagen (ab 40 t CO₂-Äquivalent) nicht mehr warten – der Einstieg in das Service-Verbot. |
| Seit 2024 | Die neue F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 verschärft den Phase-down. Für Betreiber bedeutet das weniger verfügbares HFC und steigende Preise. |
| Seit 2025 | Die 40-Tonnen-Grenze ist entfallen: Neuware mit GWP ≥ 2.500 darf – von eng begrenzten Sonderfällen abgesehen – keine Kälteanlage mehr warten, unabhängig von der Füllmenge. Aufgearbeitetes Kältemittel bleibt unter Auflagen befristet bis Ende 2029 zulässig. |
| Ab 2030 | Auch aufgearbeitetes Kältemittel mit GWP ≥ 2.500 darf dann nicht mehr zur Wartung verwendet werden. |
| Ab 2032 | Die Grenze sinkt auf GWP ≥ 750: Neuware darf stationäre Kälteanlagen (außer Kaltwassersätzen) dann nicht mehr warten – das trifft auch verbreitete Kältemittel wie R134a. Aufgearbeitete Ware bleibt hier weiter zulässig. |
| Geplant | Die EU plant ein weitreichendes PFAS-Verbot. Auch viele moderne Ersatz-Kältemittel stehen dadurch unter Beobachtung. |
Kältemittel-Verbot: Ist Ihre Anlage betroffen?
Das Kältemittel-Verbot ist in der Praxis vor allem ein Service-Verbot: Die Anlage darf weiterlaufen, aber Neuware mit GWP ≥ 2.500 – zum Beispiel R404A – darf seit 2025, von eng begrenzten Sonderfällen abgesehen, keine Kälteanlage mehr warten. Die frühere Grenze von 40 t CO₂-Äquivalent ist mit der Verordnung (EU) 2024/573 entfallen, aufgearbeitetes Kältemittel bleibt nur unter Auflagen und befristet bis Ende 2029 zulässig – und ab 2032 sinkt die Grenze für Neuware auf GWP ≥ 750. Betreiber merken das oft erst, wenn eine Leckage auftritt und das Nachfüllen plötzlich nicht mehr erlaubt ist.
Verboten heißt nicht stillgelegt
Die F-Gas-Verordnung kennt kein generelles Betriebsverbot für Bestandsanlagen. Kritisch wird es bei Wartung und Reparatur: Ob und womit nachgefüllt werden darf, hängt vom Kältemittel, seinem GWP und der jeweiligen Verbotsstufe ab. Genau das klären wir bei der Dichtheitsprüfung mit – inklusive belastbarer Nachweise für die Betreiberunterlagen.
Häufige Fragen zur
F-Gas-Verordnung.
Was ist die F-Gas-Verordnung?
Die F-Gas-Verordnung begrenzt fluorierte Treibhausgase, weil viele synthetische Kältemittel ein hohes Treibhauspotenzial haben. Für Betreiber wird dadurch wichtiger, welche Kältemittel in der Anlage eingesetzt werden und wie Wartung, Nachfüllung und Dokumentation langfristig funktionieren.
Welche Kältemittel sind ab wann betroffen?
Das Service-Verbot für Neuware mit GWP ≥ 2.500 (zum Beispiel R404A) galt seit 2020 zunächst nur für Anlagen ab 40 t CO₂-Äquivalent. Mit der neuen F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 ist diese Grenze zum Jahreswechsel 2024/2025 entfallen – seitdem gilt das Verbot, von eng begrenzten Sonderfällen abgesehen, für alle Kälteanlagen unabhängig von der Füllmenge. Aufgearbeitetes Kältemittel ist unter Auflagen befristet bis Ende 2029 zulässig, ab 2030 entfällt auch diese Ausnahme. Ab 2032 sinkt die Grenze für Neuware auf GWP ≥ 750 bei stationären Kälteanlagen (außer Kaltwassersätzen). Was davon für Ihre Anlage konkret gilt, muss am einzelnen System geprüft werden.
Wann ist eine Dichtheitsprüfung Pflicht?
Eine Dichtheitsprüfung kann bei F-Gas-Anlagen je nach Kältemittel und konkreter Anlage erforderlich sein. Exakte Pflichten und Intervalle müssen am jeweiligen System geprüft werden, damit Betreiber die richtigen Nachweise führen.
Ist R404A verboten?
Für R404A gilt kein Betriebsverbot, sondern ein Service-Verbot: Seit 2025 darf Neuware mit GWP ≥ 2.500 – von eng begrenzten Sonderfällen abgesehen – keine Kälteanlage mehr warten; die frühere Grenze von 40 t CO₂-Äquivalent ist mit der F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 entfallen. Aufgearbeitetes Kältemittel ist nur unter Auflagen und befristet bis Ende 2029 zulässig. Eine bestehende R404A-Anlage darf also in der Regel weiterlaufen – kritisch wird es bei Leckagen und Wartung, weil das Nachfüllen dann eingeschränkt oder nicht mehr erlaubt ist.
Welche Alternativen gibt es zu synthetischen F-Gasen?
Natürliche Kältemittel wie CO₂ (R744) und Propan (R290) sind wichtige Alternativen. CO₂ hat ein GWP von 1 und eignet sich besonders für leistungsstarke Kälteanlagen in Industrie, Gewerbe, Logistik und Lebensmittelprozessen.
Sollte eine bestehende F-Gas-Anlage sofort ersetzt werden?
Nicht jede Anlage muss sofort ersetzt werden. Sinnvoll ist eine technische Bewertung von Kältemittel, Effizienz, Wartungsrisiko, Verfügbarkeit und Betriebskosten. Daraus ergibt sich, ob Wartung, Sanierung oder Umstieg wirtschaftlich der bessere Weg ist.

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Technische Fragen lassen sich am besten persönlich klären. Eike Spreen begleitet Sie beim nächsten Schritt.
Eike Spreen
Serviceleiter · Kälteanlagenbaumeister
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